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   VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186   

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VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 (https://dejure.org/2011,45921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 (https://dejure.org/2011,45921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 8 ZB 11.186 (https://dejure.org/2011,45921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überwälzung der Winterdienstpflicht auf den Eigentümer des an einen Gehweg angrenzenden Grundstücks;Voraussetzungen der Befreiung von der Winterdienstpflicht wegen unbilliger Härte;Rechtswidrigkeit der erneuten Übernahme der abgewälzten Winterdienstpflicht durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 05.2923

    Unentgeltliche Übernahme der Räumpflicht eines Anliegers durch Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Der Gemeinderatsbeschluss enthält folglich höchstwahrscheinlich keine eigenständige, rechtsverbindliche Verpflichtung der Gemeinde zum Winterdienst gegenüber den abtretenden Grundstückseigentümern, da vor Erlass der Winterdienstordnung der Beklagten keine Sicherungspflicht der Eigentümer der anliegenden Grundstücke bestand, die die Beklagte hätte übernehmen können (vgl. zu dieser Konstellation BayVGH vom 28.1.2008 BayVBl. 2009, 563 ff.).

    Wie der Senat im Urteil vom 28. Januar 2008 (BayVBl. 2009, 563 ff.) entschieden hat, verbietet die Verpflichtung zur sparsamen Haushaltsführung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO Gemeinden wie der Beklagten, sich ihrerseits unter Verzicht auf die Abwälzungsmöglichkeit des Art. 51 Abs. 5 BayStrWG ohne adäquate Gegenleistung auf Dauer zur Durchführung des Winterdienstes an Gehwegen zu verpflichten.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Die vom Antragsteller nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangte Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel erfordert, dass er innerhalb der Begründungsfrist einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG vom 21.12.2010 NVwZ 2011, 546 ff.; vom 21.12.2009 NJW 2010, 1062; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils bestehen dann, wenn unter Berücksichtigung der von der Klagepartei vorgetragenen Gesichtspunkte die Richtigkeit des angefochtenen Urteils einer weiteren Prüfung bedarf, mithin der Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG vom 14.6.2002 DVBl. 2002, 1556 f.; vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Die vom Antragsteller nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangte Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel erfordert, dass er innerhalb der Begründungsfrist einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG vom 21.12.2010 NVwZ 2011, 546 ff.; vom 21.12.2009 NJW 2010, 1062; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Die vom Antragsteller nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangte Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel erfordert, dass er innerhalb der Begründungsfrist einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG vom 21.12.2010 NVwZ 2011, 546 ff.; vom 21.12.2009 NJW 2010, 1062; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils bestehen dann, wenn unter Berücksichtigung der von der Klagepartei vorgetragenen Gesichtspunkte die Richtigkeit des angefochtenen Urteils einer weiteren Prüfung bedarf, mithin der Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG vom 14.6.2002 DVBl. 2002, 1556 f.; vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838).
  • VGH Bayern, 08.02.2011 - 8 ZB 10.1541

    Reinigungs-, Räum- und Streupflichten in Bayern - Grenzen der Abwälzbarkeit auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    In den örtlichen Gegebenheiten wie auch in der Person der Verpflichteten wurzelnde Unzumutbarkeitsgesichtspunkte (vgl. hierzu BayVGH vom 8.2.2011 BayVBl. 2011, 435/437), die die Annahme einer unbilligen Härte des Winterdienstes begründen könnten, tragen die Kläger indes nicht vor.
  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Die Klagepartei muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsfeststellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie sich aus seiner Sicht als nicht tragfähig erweisen (vgl. BayVGH vom 18.1.2011 Az. 8 ZB 10.2239 ).
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 8 C 09.2881

    Streitwertbeschwerde; Räum- und Streupflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 8 ZB 11.186
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Streitigkeiten um die winterliche Räum- und Streupflicht nach Art. 51 Abs. 5 BayStrWG ein Streitwert in Höhe von 5.000,- EUR angemessen ist, soweit keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (vgl. BayVGH vom 10.12 2009 Az. 8 C 09.2881 ).
  • VGH Bayern, 04.01.2012 - 8 ZB 11.2841

    Unbegründete Anhörungsrüge gegen einen die Zulassung der Berufung ablehnenden

    Erst nachdem der Kläger selbst mit Telefax vom 5. Dezember 2011 im Parallelverfahren Az. 8 ZB 11.186 Anhörungsrüge erhoben hatte und sein Bevollmächtigter vom Verwaltungsgerichtshof zur Rücksendung des Empfangsbekenntnisses aufgefordert worden war, übermittelte er mit Telefax vom 6. Dezember 2011 das auf den 23. November 2011 datierte Empfangsbekenntnis.

    Im vorliegenden Fall übernimmt der Prozessbevollmächtigte des Klägers z.T. wörtlich dessen Rügen aus seinen eigenen, dem Verwaltungsgerichtshof im vorliegenden wie auch im Parallelverfahren (Az. 8 ZB 11.186) übermittelten Schriftsätzen.

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Im Übrigen ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, ob "unwirtschaftliche" Bestimmungen von Eingliederungsverträgen generell einzuhalten (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, juris, Rn 23), generell unzulässig (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 16.02.2005 - 1 Q 1/05 -, juris, Rn 10 m.w.N.) sind, oder ob ihre Gültigkeit unter dem Vorbehalt einer angemessenen Gegenleistung zugunsten des Einrichtungsträgers steht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 -, juris, Rn 19; Hess. VGH, Urteil vom 03.02.1999 - 5 UE 2492/92 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.11.2013 - 15 A 2302/12 -, juris, Rn 21f).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Im Übrigen ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, ob "unwirtschaftliche" Bestimmungen von Eingliederungsverträgen generell einzuhalten (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, juris, Rn 23), generell unzulässig (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 16.02.2005 - 1 Q 1/05 -, juris, Rn 10 m.w.N.) sind, oder ob ihre Gültigkeit unter dem Vorbehalt einer angemessenen Gegenleistung zugunsten des Einrichtungsträgers steht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 -, juris, Rn 19; Hess. VGH, Urteil vom 03.02.1999 - 5 UE 2492/92 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.11.2013 - 15 A 2302/12 -, juris, Rn 21f).
  • VG Bayreuth, 06.05.2016 - B 1 K 15.1008

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren gegenüber dem Eigentümer einer Fläche

    Eine Bindung der Verwaltung auf der Grundlage der tatsächlichen Verwaltungspraxis ist daher ebenso zu verneinen wie das Bestehen eines Vertrauenstatbestands in die (dauerhafte) Fortsetzung der rechtswidrigen Nichterhebung von Gebühren (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 - juris).
  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.213

    Pflicht zur Reinigung eines zu Teilen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten

    Er setzt voraus, dass die dem Anlieger auferlegten Reinigungspflichten über das hinausgehen, was ihm persönlich (insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Leben, Gesundheit, aber auch mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und sachlich (insbesondere hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Ausdehnung der Pflichten) billigerweise zugemutet werden kann (BayVGH, U.v. 4.4.2007 - 8 B 05.3195 - BayVBl. 2007, 558; BayVGH, B.v. 08.02.2011 - 8 ZB 10.1541 - BayVBl. 2011, 435; B.v. 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.3.2011 - W 6 K 10.150 - juris).
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